Der BFH hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme und Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium als (vorab entstandene) Werbungskosten anerkannt. Nach Ansicht der Autoren bestärkt diese Rechtsprechung die in Österreich vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken zu § 4 Abs 4 Z 7 und § 16 Abs 1 Z 10 EStG.