Die Autoren befassen sich mit der EU-Konformität der Mindestkörperschaftsteuer sowie der ab 1. 10. 2001 neu eingeführten Anspruchsverzinsung. Sie kommen zum Ergebnis, dass Vorauszahlungen in Form von Mindest-KöSt bis zur Anrechnung auf die KöSt für tatsächlich erzielte Gewinne zu verzinsen sind.