Der Autor hat im ersten Teil seiner Abhandlung begonnen, anhand von Judikaturbeispielen darzustellen, welchen Maßstab der VwGH an die Schlüssigkeit von Gutachten anlegt, und welche Möglichkeiten der Abgabenbehörde für eine eigenständige Entscheidung offen stehen. Im zweiten Teil setzt er diese Darstellung fort und beendet seine Abhandlung mit einer Zusammenfassung der aus den Judikaturbeispielen entnommenen wesentlichen Eckpunkte.