vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abkommens- und gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Organschaft

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang, Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer*)*)Univ.-Prof. Dr. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien und wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums Internationales Steuerrecht der WU. -- Den Wissenschaftlern und Studierenden aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, den Niederlanden, Schweden, Spanien und den USA, die an dem von mir in Stockholm im Rahmen der EUCOTAX-Tagung von 5. -- 9. 4. 2003 geleiteten Workshop zum Thema “Group Taxation" teilgenommen hatten, danke ich herzlichst für die aus den Diskussionen gewonnenen Anregungen, Herrn Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer für die kritische Diskussion meiner Überlegungen und Frau Ass. Mag. Judith Herdin für die Unterstützung bei der Erstellung des Anmerkungsapparats und der Fahnenkorrektur.ÖStZ 2003/498ÖStZ 2003, 254 Heft 11 v. 2.6.2003

Die österreichische Organschaftsregelung des§ 9 KStGist alles andere als modern. Die Eingliederungsvoraussetzungen und das Erfordernis des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrages sind schon vielfach kritisiert worden. Aus dem Blickwinkel der DBA-rechtlichen Diskriminierungsverbote und der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten ist auch äußerst fraglich, ob die vom österreichischen Gesetzgeber vorgenommene Einschränkung, wonach nur unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften als Organträger und Organgesellschaften zugelassen werden, haltbar ist. Abkommensrecht und Gemeinschaftsrecht scheinen nämlich auch die Möglichkeit zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich innerhalb einer Unternehmensgruppe erforderlich zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!