Nach dem EuGH-Urteil vom 17. 10. 2002, C-339/99 , Energie Steiermark Holding AG, sind auch Leistungen einer Muttergesellschaft als mittelbare Gesellschafterin in die Gesellschaftsteuerpflicht einzubeziehen. Mit Erkenntnis vom 6. 11. 2002, 2002/16/0240, schloss der VwGH das Verfahren ab und nimmt -- ausgehend vom EuGH-Urteil -- eine Gesellschaftsteuerpflicht an. Lt Urtz bieten beide Entscheidungen keinen Anlass, von der bisherigen Steuerfreiheit “klassischer" Großmutterzuschüsse abzuweichen.