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“Großmutterzuschuss": Der Schlussstrich ist gezogen (Urtz, GeS 3/2003, S. 132)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2003/485ÖStZ 2003, 247 Heft 10 v. 15.5.2003

Nach dem EuGH-Urteil vom 17. 10. 2002, C-339/99 , Energie Steiermark Holding AG, sind auch Leistungen einer Muttergesellschaft als mittelbare Gesellschafterin in die Gesellschaftsteuerpflicht einzubeziehen. Mit Erkenntnis vom 6. 11. 2002, 2002/16/0240, schloss der VwGH das Verfahren ab und nimmt -- ausgehend vom EuGH-Urteil -- eine Gesellschaftsteuerpflicht an. Lt Urtz bieten beide Entscheidungen keinen Anlass, von der bisherigen Steuerfreiheit “klassischer" Großmutterzuschüsse abzuweichen.

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