Mit Erkenntnis vom 19. 12. 2002, 2001/126/0448, behandelte der VwGH einen Großmutterzuschuss als gesellschaftsteuerpflichtig. Allerdings stand der Zuschuss in engem Zusammenhang mit einer nachfolgenden Umgründung. Der Beitrag umfasst eine Besprechung des Erkenntnisses sowie Anmerkungen dazu.