In den Umsatzsteuerrichtlinien Rz 889 wird festgehalten, dass das Jagd- und Fischereirecht nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehört. Dem ist nach Ansicht der Autoren hinsichtlich des Fischereirechts nicht zu folgen.
In den Umsatzsteuerrichtlinien Rz 889 wird festgehalten, dass das Jagd- und Fischereirecht nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehört. Dem ist nach Ansicht der Autoren hinsichtlich des Fischereirechts nicht zu folgen.