Wagner empfiehlt, in jenen Fällen, in denen aufgrund der VO BGBl Nr 273/1996 ab dem Jahr 1996 kein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde, einen Antrag auf Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides gem § 299 BAO einzubringen.
Wagner empfiehlt, in jenen Fällen, in denen aufgrund der VO BGBl Nr 273/1996 ab dem Jahr 1996 kein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde, einen Antrag auf Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides gem § 299 BAO einzubringen.