Der Autor stellt das Wesen der Contracting-Vereinbarungen dar, bespricht umsatzsteuerliche Gesichtspunkte der erbrachten Leistung (Vorliegen einer Lieferung, umsatzsteuerliche Einordnung der Leistungsbeziehung und Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung) und hält zusammenfassend ua fest, dass bei Contracting-Modellen die vom Contractor erbrachte Ausbau- oder Umbauleistung keine Lieferung iSd § 3 UStG an den jeweiligen Auftraggeber (öffentliche Hand) darstellt.