Vor dem VwGH war strittig, ob Reisekosten eines Selbständigen auch dann (pauschal) zu berücksichtigen sind, wenn nicht nachgewiesen ist, ob anlässlich der Reise tatsächlich Mehraufwendungen angefallen sind. Der Beitrag befasst sich mit dem dazu ergangenen Erkenntnis des VwGH vom 30. 1. 2003, 99/15/0085.