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Auskünfte über Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Ritz, SWK 9/2003, S 304)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/420ÖStZ 2003, 243 Heft 10 v. 15.5.2003

Nach § 11 Abs 1 UStG 1994 (idF BGBl I Nr 2002/132) hat eine Rechnung ua die dem Unternehmer erteilte UID-Nummer zu enthalten. Ausnahmen davon sind im UStG vorgesehen, weiters in den UStR 2000 (idF BMF 18. 12. 2002) für 2003 (nach Ansicht des Autors “contra legem"). Ritz analysiert den Themenbereich “Auskünfte über UID-Nummern" und hält zusammenfassend ua fest, dass das Auskunftspflichtgesetz Finanzämter zur Beantwortung der Anfrage verpflichtet, ob eine in der Rechnung angegebene UID-Nummer dem Rechnungsaussteller erteilt wurde.

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