Es ist zulässig, dass die Abgabenbehörde eine abgabenrechtliche Haftung nicht von vornherein im höchstmöglichen Ausmaß geltend macht, sondern “scheibchenweise" mehrere Erstbescheide über jeweils einen Teil der Haftungssumme erlässt. Andererseits ist es nicht zulässig, die Haftung in der Berufungsentscheidung auszudehnen (Besprechung von zwei VwGH-Erkenntnissen vom 19. 12. 2002 samt Schlussfolgerungen).