Zur Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen soll mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 (BBG 2003) in § 11a EStG eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne eingeführt werden. Laut dem Anfang April 2003 in Begutachtung gegangenen Ministerialentwurf war die Begünstigung für alle unternehmerischen Einkünfte (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) vorgesehen. Die von der Bundesregierung am 29. 4. 2003 beschlossene Regierungsvorlage sieht jedoch eine Einschränkung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne nur auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb vor (siehe auch S. 234). Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit soll die Begünstigung demnach nicht mehr zustehen.