In Abstimmung mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer hat das BMF folgende Grundsätze für die Behandlung von Entgeltsänderungen in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) festgelegt:
In Abstimmung mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer hat das BMF folgende Grundsätze für die Behandlung von Entgeltsänderungen in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) festgelegt: