Die mit 1. 1. 2001 in Kraft getretene „Sicherungsbesteuerung“ der auf Inlandsdepots liegenden ausländischen Anteile an Investmentfonds sorgt für Zündstoff1). Nach einer umfassenden Darstellung der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit wird die nationale Besteuerungsnorm auf ihre Vereinbarkeit mit dieser Grundfreiheit untersucht.