Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 7. 3. 2002, G 278/01-7, den Ausschluss von ausländischen Investmentfonds von der Endbesteuerung als verfassungswidrig erkannt und den Satzteil „Z 1 bis 4“ im ersten Satz des § 97 Abs 1 EStG 1988 (in der Fassung BGBl 1993/818) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 3. 2003 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der Einfachgesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben erlassen.