Das Bundesministerium für Finanzen wird kurzfristig eine Anpassung des Normverbrauchsabgabegesetzes an das Ergebnis des EuGH-Vorabentscheidungsverfahrens (Urteil vom 21. 3. 2002) vornehmen.
Das Bundesministerium für Finanzen wird kurzfristig eine Anpassung des Normverbrauchsabgabegesetzes an das Ergebnis des EuGH-Vorabentscheidungsverfahrens (Urteil vom 21. 3. 2002) vornehmen.