Mit dem StÄndG 2001 ist das Abzugsverfahren wegen europarechtlicher Bedenken seit 1. 1. 2002 nicht mehr anzuwenden. Statt dessen wird eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers eingeführt. Im Beitrag werden die für im Ausland ansässigen Unternehmen wesentlichen Neuerungen besprochen.