Im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften iSd § 221 HGB sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Ausgehend von einem konkreten Beispiel untersucht der Beitrag die Auswirkungen von Umgründungen auf die Angabe von Vorjahresbeträgen.
Im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften iSd § 221 HGB sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Ausgehend von einem konkreten Beispiel untersucht der Beitrag die Auswirkungen von Umgründungen auf die Angabe von Vorjahresbeträgen.