Mit Beschluss vom 6. Dezember 2001, B 1363/01-8, hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Z 2 und 3 des § 121 Abs 5 EStG eingeleitet. Im Beitrag werden die Ausgangssituation erläutert und die vom VfGH vorgebrachten Bedenken kurz dargestellt.