Die Autoren stellen die Entwicklung und den Inhalt des Urteils des EuGH vom 08.01.2002, Rs. C-409/99 , die Konsequenzen dieses Urteils für den Vorsteuerabzug von Kleinbussen und „Fiskal-LKW“, die umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Verkaufs von Kleinbussen und die Konsequenzen für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer dar. Keine Auswirkungen ergäben sich für den Vorsteuerabzug bei anderen PKW und Kombi und für den Eigenverbrauch bei Auslandsleasing und bei Auslandsreparaturen.