§ 16 Abs 5 und § 18 Abs 2 und 3 UmgrStG beinhalten nach Ansicht des Autors eine dreifache Begünstigung zur steuerlichen Erleichterung von Umgründungen, die zunächst aufgelistet werden. Doralt befasste sich in RdW 2001/773, S 761, mit der Frage, ob in den angesprochenen Umgründungsregeln eine sachlich nicht zu rechtfertigende Privilegierung oder eine sachlich gerechtfertigte Umgründungserleichterung zu sehen ist. Beiser hinterfragt in seinem Artikel die sachliche Rechtfertigung.