Der Autor untersucht erstmals grundlegend rechtsdogmatisch die Frage, ob der zivile Erwerber eines an ihn abgetretenen öffentlich-rechtlichen Anspruchs diesen im ordentlichen Rechtsweg durchsetzen kann. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass durch eine öffentlich-rechtliche Legalzession sich die öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechtliche Forderung wandelt und vor den ordentlichen Gerichten einklagbar ist.