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Unbare Entnahme - eine Ergänzung

MR Dr. Werner WiesnerÖStZ 2002/289ÖStZ 2002, 178 Heft 8 v. 15.4.2002

Die unbare Entnahme gemäߧ 16 Abs 5 Z 2 UmgrStGist eine der Möglichkeiten, das einzubringende Vermögen rückwirkend zu ändern. Das gesetzliche Konzept des§ 16 Abs 5 UmgrStGin seiner Gesamtheit besteht seit 1994 und hat bis vor kurzem keine Anwendungsprobleme ausgelöst.

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