Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) hat am 19. 2. 2002 den Ministerrat passiert und am 3. 4. 2002 den Finanzausschuss des Nationalrats. Einige Reformvorschläge entstammen den Anregungen diverser Arbeitsgruppen des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aus 1992. Die Reformarbeit an der Bundesabgabenordnung wurde in den Jahren 2000 und 2001 konkreter und es bestand ursprünglich die Absicht, ein unabhängiges Finanzgericht zu schaffen. Da auch Praktiker in die Diskussionen zur Reform des Rechtsmittelverfahrens eingebunden waren, ist es wohl zulässig, aus Sicht der Praxis noch einmal auf Kritikpunkte deutlich hinzuweisen.