Das Konjunkturbelebungsgesetz 2002 wurde am 20. 3. 2002 vom Nationalrat verabschiedet. Geringfügige Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage betreffen § 4 Abs 4 Z 4a EStG und § 10a Abs 3 Z 1 EStG sowie die Beseitigung eines Zitierungsfehlers in § 5a Abs 2 Z 1 NEUFÖG.