Am 3. 4. 2002 wurde im Finanzausschuss des Nationalrates das Abgabenänderungsgesetz 2002 mit einigen Änderungen beschlossen. Die beiden wesentlichen Inhalte des Abänderungsantrages sind:
- Es kommt zu keiner Novellierung des Umsatzsteuergesetzes.- Das VfGH -Erkenntnis vom 04.12.2001, B 2366/00, bezüglich im Ausland lebender Kinder wird umgesetzt, indem für diese Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag besteht, ein Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag normiert wird.