Der BFH befasste sich in seinem Urteil vom 17. 10. 2001 mit den Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten des Steuerpflichtigen bei der Festsetzung von Verrechnungspreisen. Bemerkenswert seien vor allem die unmissverständlichen Aussagen des BFH im Hinblick auf die zentrale Frage, wen die Nachweispflicht für die Angemessenheit der vereinbarten Verrechnungspreise trifft. Die Autoren analysieren diese Entscheidung und stellen die Bedeutung dieses Urteils in der Praxis dar.