Mit Erkenntnis vom 20. 9. 2001, 2000/15/0116, betreffend einen Gesellschafter-Geschäftsführer hat sich der Verwaltungsgerichtshof zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie zur Bedeutung von Verständigungsvereinbarungen zwischen den Finanzverwaltungen geäußert. Da die Aussagen in ihrer Klarheit von grundsätzlichem Interesse sind, erörtert Steurer den Sachverhalt, die Entscheidung der FLD für Vorarlberg und die Entscheidungsgründe des VwGH.