In jüngsten Entscheidungen der FLD Wien, Niederösterreich und Burgenland verneint die Behörde die Einkunftsquelleneigenschaft von Vermietungstätigkeiten mit der Begründung, dass innerhalb des erforderlichen Zeitraums kein Totalüberschuss erzielt wird. Nach Ansicht der Autoren verletzt die FLD bei den der Prognoserechnung zugrunde liegenden Annahmen wesentliche Grundsätze des Steuerrechts, um das von ihr bezweckte Ergebnis - Totalüberschuss erst außerhalb des erforderlichen Zeitraums - darstellen zu können.