Im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung der Veräußerung solcher Anteilsrechte werden folgende Themen besprochen: Veräußerung eines Anteilsrechtes zusammen mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, Veräußerung von abgesonderten Anteilsrechten und Veräußerung von im Privatvermögen befindlichen Stammsitzliegenschaften mitsamt den Anteilsrechten.