Vor kurzem wurde das Statut einer Europäischen (Aktien-)Gesellschaft erlassen, das aus zwei Rechtsakten besteht, nämlich der Verordnung und der Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer. Die Verordnung tritt mit 8. 10. 2004 in Kraft, bis dahin hat auch die Umsetzung der Richtlinie zu erfolgen. Die wesentlichsten Elemente des Statuts werden im Artikel dargestellt.