Am 26. 11. 2001 wurde gemeinsam mit dem Abänderungsprotokoll zum DBA-Niederlande1)ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern unterzeichnet, welches gem seinem Art 18 Abs 1 auf Nachlässe von Personen, hinsichtlich derer am oder nach dem Tag des In-Kraft-Tretens der Tod eingetreten ist, bzw auf Erwerbsvorgänge unter Lebenden, die an oder nach diesem Tag erfolgen, Anwendung finden wird2). Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.