Aufgrund der Rechtsprechung des VwGH zur Verwertung von Auslandsverlusten (E 25. 9. 2001, 99/14/0217) wurden die einschlägigen Abschnitte der Einkommensteuerrichtlinien wie folgt geändert:
28.7.7 Ausländische Verluste
Rz 7605 wird geändert (Berücksichtigung des VwGH-Erkenntnisses vom 25. 9. 2001, 99/14/0217). Rz 7605 lautet: