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Sportverein -- Ausnahmegenehmigung, Geltungsumfang

JudikaturÖStZ 2002/167ÖStZ 2002, 86 Heft 4 v. 15.2.2002

BAO § 44 Abs 2

Die belangte Behörde schränkte eine einem Sportverein erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 44 Abs 2 BAO ausdrücklich dahingehend ein, dass hinsichtlich des vom Verein unterhaltenen Gewerbebetriebes einer Kantine (§ 44 Abs 1 BAO) und des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der Vereinszeitung (§ 45 Abs 3 BAO) eine abgabenrechtliche Begünstigung nicht bestehe.

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