Im Urteil vom 16. 5. 2001 hat der BFH zur Frage der zeitlichen Zusammenrechnung verschiedener Bauausführungen und Montagen auf Grundlage des deutsch-ungarischen DBA ausführlich Stellung genommen und ist in diesem Zusammenhang auch auf die Voraussetzungen für die Begründung einer Vertreterbetriebsstätte eingegangen. Im Artikel werden die Kernaussagen des BFH zusammengefasst und Auswirkungen auf das österreichische DBA-Recht skizziert.