Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 25.09.2001, 99/14/0217, seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und vertritt nunmehr die Ansicht, dass der Wohnsitzstaat Verluste aus ausländischen Betriebsstätten auch bei Bestehen eines DBA mit Befreiungsmethode vorrangig berücksichtigen muss. Das Autorenduo hält fest, dass der VwGH sich nicht eindeutig festgelegt habe, auf welchem Interpretationsweg er zu seiner nunmehrigen Auffassung kommt und in seiner Begründung auch Fragen aufwerfe. In der Abhandlung werden die vom VwGH im Erkenntnis vertretene DBA-Auslegung beleuchtet und die Berücksichtigung ausländischer Verluste nach EU-Recht erörtert, sowie offene Fragen kritisch hinterfragt.