Im Urteil vom 09.10.2001, C-108/99 , hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob die Geldzahlung des Vormieters an den Nachmieter als Gegenleistung für die Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis der Umsatzsteuer unterliegt. Dieses Urteil ist nach Ansicht des Autors auch bedeutsam für die Frage, ob das Entgelt, das ein neuer Mieter an den scheidenden für den Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag bezahlt, der Umsatzsteuer unterliegt. Zu dieser Rechtsfrage ist in Österreich bereits ein Verfahren vor dem VwGH anhängig, das im Beitrag ebenfalls behandelt wird.