Mit den UStR 2000 wurde die bisher erlassmäßig abgesicherte Verwaltungspraxis dahin abgeändert, dass es ab 2001 für die so genannte Innenwerbung keinen Vorsteuerabzug mehr gegeben hätte. Im Hinblick auf die sich in der Praxis daraus ergebenden Probleme wurde eine Klarstellung und Vereinfachung durch das BMF erreicht, die im Beitrag abgedruckt ist und in die UStR 2000 aufgenommen werden soll.