In den EStR 2000 (Rz 4629) findet sich die Rechtsansicht des BMF, wonach die Zuordnungsregel des § 19 Abs 2 EStG 1988 für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben nur im Rahmen der Überschusseinkünfte und nicht im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden sei. Die Autoren widersprechen dieser Auffassung und legen jene Argumente dar, die gegen die Ansicht des BMF sprechen.