Im Beitrag werden die wesentlichen Neuaussagen der nach zwanzig Jahren neu dokumentierten Verwaltungspraxis gegenüber der bisherigen Erlasslage sowie dem Begutachtungsentwurf überblicksartig dargestellt.
Im Beitrag werden die wesentlichen Neuaussagen der nach zwanzig Jahren neu dokumentierten Verwaltungspraxis gegenüber der bisherigen Erlasslage sowie dem Begutachtungsentwurf überblicksartig dargestellt.