Aus Anlass einer Einzelauskunft des BMF zum Thema „Internationaler Kostenersatzvertrag bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen“ erörtert der Autor das auch in der Praxis immer wieder strittige Thema. Er vertritt die Auffassung, dass die steuerliche Nichtanerkennung der Rückstellung für Ausgleichsansprüche mit deren Regelung im Handelsvertretergesetz und der Wertung dieser Ansprüche beim Handelsvertreter in Widerspruch stehe.