Die Einkommensteuerrichtlinien 1984 haben in ihrem Abschnitt 4 Aussagen über die Zurechnung von Wirtschaftsgütern beim Leasing getroffen.
Mit den Einkommensteuerrichtlinien 2000 wurden im Abschnitt 2.5 die Leasingbestimmungen in den Rz 135 bis 150 übernommen.