Werden Einlagenrückzahlungs- und Umwandlungsregeln systemkonform verbunden, so ergibt sich die von den Gesetzesmaterialien vermutete Gesetzeslücke hinsichtlich einer konsequenten Einmalerfassung von Gewinnausschüttungen nicht.
Werden Einlagenrückzahlungs- und Umwandlungsregeln systemkonform verbunden, so ergibt sich die von den Gesetzesmaterialien vermutete Gesetzeslücke hinsichtlich einer konsequenten Einmalerfassung von Gewinnausschüttungen nicht.