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Versuchte Vermeidung einer Stiftungszwischensteuer mit Hilfe einer liechtensteinischen Stiftung (EAS 1930 v 7. 9. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF - Auszüge bearbeitet von MR Dr. Heinz JirousekDBA-Liechtenstein (E,V)ÖStZ 2002/97ÖStZ 2002, 59 Heft 3 v. 1.2.2002

Wurden Anteile an einer inländischen KG in eine inländische GmbH eingebracht, deren einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen „Zwischensteuer“. Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht dadurch ausgewichen werden, dass die Begünstigtenstellung auf eine neu zu gründende liechtensteinische Stiftung übertragen wird. Denn die Erhebung der Zwischensteuer wird durch DBAs nicht berührt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlussbestimmung des Art 26 des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt ist, sich auf das DBA mit Österreich zu berufen. (SWI 2001, 526)

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