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Nichtbeachtung des Art 31 Abs 3 der Wiener Vertragsrechtskonvention durch den BFH (Auslegung des „Künstlerbegriffes“ im DBA-Deutschland) (EAS 1952 v 19. 11. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF - Auszüge bearbeitet von MR Dr. Heinz JirousekDBA-Deutschland (E,V)ÖStZ 2002/94ÖStZ 2002, 58 Heft 3 v. 1.2.2002

Gem Artikel 31 Abs 3 lit c der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl 1980/40, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen.

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