Wenn allerdings die der Tochtergesellschaft erbrachten Assistenzleistungen nicht den Unternehmensgegenstand der deutschen Muttergesellschaft ausmachen, dann erscheint es gerechtfertigt, keinen Bestand einer inländischen Betriebstätte iSd Art 4 DBA-Deutschland anzunehmen, vorausgesetzt, dass dies auch auf deutscher Seite so beurteilt wird. (SWI 2001, 512)