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Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen nur bei Übernachtung

JudikaturÖStZ 2002/73ÖStZ 2002, 48 Heft 3 v. 1.2.2002

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 9

Die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin, dass einem StPfl die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen - vom Wohnort in größerer Entfernung gelegenen - Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt sind, weshalb die Verpflegung durch die örtliche Gastronomie typischerweise zu Mehraufwendungen führt.

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