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Der Fruchtgenuss bei Betriebsübertragungen - Das Fruchtgenussrecht als Gestaltungsvariante der Unternehmensnachfolge*)*)Mag. Erich Wolf ist Steuerberater in Wien. Im Mai 2000 erschien das SWK-Sonderheft „Betriebsübertragungen in Theorie und Praxis“. Der nachfolgende Beitrag stellt eine weitere Ergänzung des Mitautors und Herausgebers dar.

Mag. Erich WolfÖStZ 2002/68ÖStZ 2002, 39 Heft 3 v. 1.2.2002

Eine Steueroptimierung ist durch gemischte Schenkungen bzw Schenkungen unter Auflagen auch im Rahmen von Betriebsübertragungen möglich. Trotz - oder gerade wegen - der Anhebung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen auf das Dreifache des Einheitswertes1)1)Zu den gesetzlichen Änderungen siehe im Detail Wolf, SWK-Heft 3/2001, S 75 ff.) kann eine gemischte Schenkung eine interessante Gestaltungsvariante in der Beratungspraxis darstellen. Viele Berater stellen fest, dass derzeit gerade ein „Generationenwechsel“ der Unternehmer stattfindet. Etwa ein Drittel aller österreichischen Unternehmen soll in den nächsten zehn Jahren an die nächste Generation übergeben werden2)2)Nach Quellenangaben des Institutes für Gewerbe- und Handelsforschung im Juli 1999; siehe auch VorwortFraberger, Unternehmen steueroptimal schenken und vererben, Wien 1999.). In der Folge werden die Möglichkeiten bzw die Grenzen beleuchtet.

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