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Die unbare Entnahme gemäß § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG - Fehlkonstruktion oder Systembaustein

MR Dr. Werner WiesnerÖStZ 2002/67ÖStZ 2002, 35 Heft 3 v. 1.2.2002

Die in§ 16 Abs 5 Z 2 UmgrStGgeregelte sog unbare Entnahme ist im Rahmen der Bewertungsvorschriften bei der Einbringung von Vermögen gemäßArt III UmgrStGein häufig genutztes Korrekturinstrument, um das zu übertragende Vermögen buch- und wertmäßig zu verringern. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob diese Gestaltungsmaßnahme methodisch zu rechtfertigen ist, setzt ein Verständnis für das Umgründungs(steuer-)system und seine historische Entwicklung voraus. Im Folgenden soll eine Begründung unter Beleuchtung der historischen Entwicklung dieses Rechtsinstruments gegeben werden.

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